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Mehr Profit durch Outfit
Förderungsrichtlinie
Modeforum WIFI Wien
Währinger Gürtel 63
A - 1180 Wien
tel. +43 1 47677 625
www.lookonline.at

Förderungszielsetzung
Diese Förderung soll dazu beitragen, die wirtschaftliche Situation des Wiener Modegewerbes durch die Gründung von (gemischten, d.h. branchenübergreifenden) Arbeitsgemeinschaften zu verbessern.

Förderungswerber
Wiener Arbeitsgemeinschaften (ARGE) der folgenden Branchen: Kleidermacher; Kürschner, Handschuhmacher, Gerber; Lederwarenerzeuger; Hutmacher, Modisten und Schirmmacher; Schuhmacher; Sticker, Stricker, Wirker und Weber; Mieder- u. Wäschewarenerzeuger; Gold- u. Silberschmiede; Friseure; Optiker.

Förderungsvoraussetzungen

  • Ziel ist eine dauerhafte Zusammenarbeit der ARGE-Mitglieder. Die Arbeitsgemeinschaft muß daher mindestens ein Jahr dauern.
  • Eine Arbeitsgemeinschaft sollte zumindest aus drei Kooperationspartnern bestehen.
  • Zumindest 2/3 der ARGE-Partner sollten sich aus den obig genannten Mode-branchen rekrutieren.
  • Zumindest 2/3 der ARGE-Partner sollten ihren Betriebsstandort in Wien haben.
  • Der Federführer der ARGE muß Mitglied der Wirtschaftskammer Wien sein.
  • Es muß ein rechtsverbindlich unterzeichneter Kooperationsvertrag vorliegen.
  • Es muß ein Ganzjahres-Kooperationskonzept vorliegen, das sämtliche in einem Jahr geplante Kooperationsmaßnahmen enthält.
  • Die Sinnhaftigkeit der geplanten Maßnahmen muß durch einen seitens des Mo-deforums namhaft gemachten WIFI-Berater bestätigt sein.
  • Nachträgliche Änderungen von Einzelmaßnahmen gegenüber dem genehmigten Gesamtkonzept müssen vor Durchführung der Aktivität schriftlich eingereicht und genehmigt werden.
  • Die Finanzierung der Maßnahmen durch die ARGE-Partner muß sichergestellt sein.
Geförderte Maßnahmen
Alle geplanten und vom Begutachter für sinnvoll erkannten Maßnahmen der ARGE, die auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kooperierenden Unternehmen ge-richtet sind. Insbesondere handelt es sich dabei um Maßnahmen im Bereich Wer-bung, Öffentlichkeitsarbeit, Verkaufsförderung u.s.w.

Nicht gefördert werden

  • Einzelaktivitäten eines bzw. mehrerer, d.h. nicht aller, ARGE-Partner
  • Aktivitäten, die vor Einbringung des Förderantrages durchgeführt wurden
  • nicht auf Dauer gerichtete Kooperationsgemeinschaften.
Förderungshöhe
50 % der geplanten, vom Begutachter für sinnvoll erkannten und tatsächlich angefallenen Nettokosten (exkl. USt) der ARGE, max. jedoch ATS 50.000,- pro Jahr und ARGE. Die USt. der gesamten Kooperationskosten ist von den ARGE-Partnern zu tragen.

Verfahren

  • Erarbeitung eines Kooperationskonzeptes
  • Gründung der ARGE durch Unterzeichnung des ARGE-Vertrages
  • Einbringung des Förderansuchens beim Modeforum des WIFI-Wien inkl. eines detaillierten Kostenplanes
  • Beurteilung des Konzeptes durch einen vom WIFI bestimmten und von der ARGE honorierten Unternehmensberater
Bei positivem Entscheid über die Gewährung der Förderung durch das Modeforum:
  • Durchführung der Kooperationsaktivitäten durch die ARGE
  • Einreichung um Förderungsauszahlung
  • Überprüfung der Übereinstimmung mit dem Konzept
  • Auszahlung der Förderung an die ARGE
Auszahlung des Förderungsbetrages
  • Die Einreichung um Förderungsauszahlung hat bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Planungsjahres zu erfolgen.
  • Die eingereichten Ausgaben sind mittels Rechnungskopie zu belegen.
  • Nach Überprüfung der Schlußrechnung wird die Höhe des Förderungsbetrages nach Maßgabe der tatsächlichen Ausgaben ermittelt, abgerechnet und ausbezahlt.
  • Kosten, die für Aktivitäten angefallen sind, die in der Folge abgesagt wurden, können nicht gefördert werden.
Widerruf der Förderung
Die Zuerkennung der Förderung kann innerhalb von 2 Jahren ab Auszahlung - gegebenenfalls auch teilweise - widerrufen werden, wenn
  • nachträglich festgestellt wird, daß die Förderung zweckwidrig verwendet wurde
  • wenn sich die Angaben und Umstände, die für die Gewährung der Förderung maßgeblich waren, nachträglich als unvollständig oder unrichtig herausstellen
  • wenn der Zeitplan wesentlich überschritten wurde oder
  • wenn die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Förderungs-mittel durch vom Modeforum beauftragte Personen oder Institutionen nicht zugelassen wird.
  • Alle Mitglieder der jeweiligen ARGE haften subsidiär dem Modeforum gegen-über für die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel.


Sonstiges

Aus diesem Rechtsgeschäft ist für die ARGE oder deren Mitglieder kein Rechtstitel ableitbar. Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch im juristischen Sinne.

Die Unterzeichnenden erklären bei sonstiger persönlicher Haftung für alle in diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen, daß sie entweder im eigenen Namen oder für die von ihnen benannte juristische Person, die sie exakt bezeichnet haben, kontrahieren und befugt sind, für diese rechtsverbindlich zu zeichnen.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über sein Zustandekommen (Gültigkeit) und alle Nachwirkungen aus diesem, ist - soweit dem nicht zwingende Gesetzesvorschriften entgegenstehen - ausschließlich das für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständige Gericht.


Modeforum
des WIFI Wien



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